Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET
KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU
KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE
INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE
SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN
DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR
VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT
UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS
AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER
BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT
DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt,
die sich
aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen
Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber
ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder
verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den
Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden.
Die
genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk
vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten
wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere
Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich
nur unter den folgenden Bedingungen:
-
Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie
oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI)
dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die
die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder
beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen
alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss
hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen
Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des
Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser
Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den
Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz
gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies
praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem
Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen.
Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist-
auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis
auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
- Wenn Sie den Schutzgegenstand oder
ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand
unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von
Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den
Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder
Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des
Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise
durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende
Internetadresse in Form des Uniform- Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber
angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist
nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand.
Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei
einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle
und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere
Rechtsinhaber.
- Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten
Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte
geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch
gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den
Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der
mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die
Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur
Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche
Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
-
Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche
und juristische Personen, die von Ihnen eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter
diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt,
diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen.
Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
- Unter den oben genannten Bedingungen
erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die
Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den
Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene
Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass
solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen
Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese
Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
Jedes Mal, wenn Sie den
Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den
Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die
Lizenz eingeräumt hat.
Sollte eine Bestimmung
dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Nichts soll dahingehend
ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein
solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der
verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
Dieser Lizenzvertrag
stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden
Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der
Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner
Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine
übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen
abgeändert werden.
Auf diesen Lizenzvertrag
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND
ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST
IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART.
UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL
RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS
AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE
ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE
VERTRAGSPARTEI DIE
MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE ÄHNLICHE MARKE
ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON
CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN
ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR
MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER
IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT
WERDEN.